Versicherungsrecht

Ansprüche bei Berufsunfähigkeit, Sach- oder Personenschäden gegen Versicherungen? Wir unterstützen Sie.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Benedikt Bödding

Tel.: 0251 – 59 04 97 65-0
Fax: 0251 – 59 04 97 65-9
Mail: info@ra-boedding.de

„Versicherungen zahlen immer dann nicht, wenn man sie braucht.“ Dieser Eindruck ist leider nicht ganz unbegründet. Er ergibt sich besonders, wenn es um große, existentielle Schäden geht, beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Haftpflichtversicherung oder bei größeren Sachversicherungsfällen (Feuer- oder Gebäudeversicherung). Oft verzögern oder verweigern Versicherungen dann die Zahlung der dem Versicherten zustehenden Geldleistungen. Es werden immer neue Unterlagen, Bescheinigungen oder Gutachten angefordert. Ohne qualifizierten Rechtsanwalt steht der Versicherte dem in der Regel hilflos gegenüber.

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In der Regel antworten wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung rechnen, auf deren Grundlage Sie weitere Schritte abwägen können.