Aktuelles | Archiv 2020

VW hat im Dieselskandal die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

Bundesgerichtshof | 25.05.2020 | VI ZR 252/19

Mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, hat der BGH die VW AG verurteilt, dem Käufer eines VW Sharan 1,6 TDI Schadensersatz zu zahlen. Das 2014 gebraucht von dem Kläger gekaufte Kfz hatte den „Schummel-Motor“ EA 189 verbaut. Der BGH hat eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW bejaht. Allerdings muss sich der Kläger Nutzungsersatz für die Zeit anrechnen lassen, in der er das Kfz gebraucht hat.

ALLGEMEINES RECHT
05/2020

BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo Real Estate

Bundesgerichtshof | 17.12.2020 | Az. II ZB 31/14

Mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 – II ZB 31/14, hat der BGH im Kapitalanleger-Musterverfahren zur Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten durch die ehemalige Hypo Real Estate Holding AG zwischen Juli 2007 und Januar 2008 den Musterentscheid des Oberlandesgerichts München vom 15. Dezember 2014 teilweise bestätigt.

KAPITALMARKTRECHT
12/2020

BGH contra EuGH?

Bundesgerichtshof | 31.03.2020 | Az. XI ZR 198/19

Mit Beschluss vom 31.03.2020, XI ZR 198/19, hat der BGH das Urteil des EuGH vom 26.03.2020, Rs. C 66/19, massiv eingeschränkt. Der BGH ist der Ansicht, dass eine Widerrufsbelehrung, welche der seinerzeit geltenden Musterbelehrung entsprach, als wirksam gilt. Das soll auch dann gelten, wenn die Belehrung nach den Maßstäben des EuGH fehlerhaft war. Damit stellt der BGH nationales Recht über europäisches Recht. Ob der EuGH dies akzeptieren wird, muss sehr bezweifelt werden.

ALLGEMEINES RECHT
03/2020

Kaskadenverweis in Widerrufsbelehrungen verstößt gegen EU-Recht

EuGH | 26.03.2020 | Az. C-66/19

Nach dem aktuellen Urteil des EuGH vom 26.03.2020, C-66/19, verstößt der früher flächendeckend von Banken und Sparkassen in Widerrufsbelehrungen zu Darlehensverträgen verwendete sog. Kaskadenverweis, gegen Art. 10 Abs. 2 lit. p der Richtlinie 2008/48. Die Richtlinie verlangt, dass im Kreditvertrag die Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts in „klarer und prägnanter Form“ anzugeben sind. Nach dem EuGH widerspricht es der EU-Richtlinie, wenn eine Widerrufsbelehrung zum Beginn der Widerrufsfrist auf nationale Vorschriften verweist, die selbst wieder auf weitere Vorschriften verweisen, vgl. Rn 40 des EuGH-Urteils.

KAPITALMARKTRECHT
03/2020

Bewerberauswahl im öffentlichen Dienst

Bundesarbeitsgericht | 28.01.2020 | 9 AZR 91/19

Öffentliche Arbeitgeber müssen bei der Stellenvergabe leistungsbezogene Anforderungen besonders stark gewichten.

Stellenausschreibungen und die Auswahl zwischen mehreren Bewerberinnen und Bewerbern müssen durch öffentliche Arbeitgeber sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Insbesondere müssen die Anforderungen, die im Anforderungsprofil definiert werden, später auch bei der Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber konsequent angewendet werden.

Dabei müssen fachliche Auswahlkriterien eine stärkere Gewichtung erhalten als sogenannte weiche Anforderungen, da ansonsten das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Prinzip der Bestenauslese nicht beachtet wird, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28.01.2020, 9 AZR 91/19.

Im Streitfall hat der Kläger die Auffassung vertreten, dass er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der bestgeeignete Bewerber auf eine Stelle sei. Als seine Bewerbung abgelehnt wurde, hat er aus den genannten Gründen eine höhere Tarifgruppe gefordert, die er bei erfolgreicher Bewerbung in der ausgeschriebenen Stelle erlangt hätte. Die Klage scheiterte an dem Nachweis, dass der Kläger der bestgeeignete Bewerber war, auch wenn das BAG klarstellte, dass der öffentliche Arbeitgeber erhebliche Fehler bei der Bewertung der Bewerber gemacht hätte.