Aktuelles | Archiv 2018

Mammakarzinom: Befunderhebungsfehler

Oberlandesgericht Hamm | 12.10.2018 | Az. 26 U 172/17

Bei einem auffälligen Tast- und Sonographiebefund ist die Stanzbiopsie die Methode der Wahl zum sicheren Ausschluss einer Krebserkrankung. Mit einer Mammographie kann der Krebsverdacht nicht sicher ausgeräumt werden.

Die behandelnde Gynäkologin – als Herrin der Behandlung – muss nachweisen, dass sie der Patientin zur Vornahme der indizierten Stanzbiopsie dringend geraten hat. Die alleinige Empfehlung einer Mammographie genügt nicht den regelrechten Anforderungen. Die Beklagte wird unter anderem verurteilt, an die Kläger 40.000,00 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Urlaub ohne Genehmigung – Kündigung!

Landesarbeitsgericht Düsseldorf | 11.07.2018 | Az. 8 Sa 87/18

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf weist in seinem Urteil darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund sei, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Die 8. Kammer des LAG Düsseldorf wies darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund sei, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige. Sie führte aus, dass auch hier ein Kündigungsgrund gegeben sei.

Patente: Ratiopharm und Hexal wenden das Blatt im Grundsatzstreit um Second-Medical-Use

Landgericht Düsseldorf | 17.07.2018 

Der sogenannte Second-Medical-Use von Arzneimitteln ist aktuell eines der wichtigsten Themen im europäischen Patentrecht. Eine bedeutende Entscheidung hat hierzu das Landgericht Düsseldorf im Verfahren AstraZeneca gegen Ratiopharm und Hexal bekannt gegeben. Danach verletzten die Generikahersteller nicht das Verwendungspatent (EP 1272195) für ein Brustkrebsmedikament mit dem Wirkstoff Fulvestrant (Az. 4c O 46/17). Beide Unternehmen können daher weiter ihre generischen Produkte in Deutschland vertreiben. Auch einen Eilantrag gegen Betapharm wiesen die Richter ab.

Münzgeldklausel in AGB einer Bank unwirksam

Oberlandesgericht Karlsruhe | Urteil vom 26.06.2018 | Az. 17 U 147/17

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass die Klausel einer Bank, wonach für die Bareinzahlung von Münzgeld 7,50 Euro zu entrichten ist, im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam ist.