Medizin- und Pharmarecht

Schäden durch Arzneimittel oder Medizinprodukte? Wir unterstützen Sie.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Benedikt Bödding

Tel.: 0251 – 59 04 97 65-0
Fax: 0251 – 59 04 97 65-9
Mail: info@ra-boedding.de

Das Medizinrecht umfasst – neben dem bereits genannten Arzthaftungsrecht – auch das Recht der Medizinprodukte, das Arzneimittelrecht, das Berufsrecht, das Zulassungsrecht etc. Auch in diesem Bereichen gibt es vielfältige Rechtsfragen, bei deren Lösung wir Sie unterstützen.

So gibt es im Arzneimittelrecht zum Beispiel eine sog. Gefährdungshaftung der Pharmaunternehmen nach §§ 84 ff. Arzneimittelgesetz zu erwähnen. Das Gesetz enthält Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten und gibt ihm einen Auskunftsanspruch, wenn die Annahme begründet ist, dass ein von ihm eingenommenes Arzneimittel einen Schaden verursacht hat. Beispielsfälle waren in der Vergangenheit insbesondere das Schmerzmittel Vioxx, das als Nebenwirkung zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führte und schließlich vom Markt genommen werden musste.

Senden Sie uns Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage und schildern Sie uns Ihren Fall.

Anfrage zu Medizinrecht

In der Regel antworten wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung rechnen, auf deren Grundlage Sie weitere Schritte abwägen können.