Allgemeines Haftungsrecht

Ansprüche bei Sach- und Personenschäden? Wir unterstützen Sie.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Benedikt Bödding

Tel.: 0251 – 59 04 97 65-0
Fax: 0251 – 59 04 97 65-9
Mail: info@ra-boedding.de

Tritt ein Sach- oder Personenschaden ein, tun sich verschiedene rechtliche Möglichkeiten auf, die zu bedenken sind: Zunächst stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wer dem Grunde nach verpflichtet ist, den Schaden auszugleichen. Besteht ein Mitverschulden des Geschädigten? Wie ist die Höhe des Schadens zu beziffern? Gibt es neben dem materiellen Schaden auch einen immateriellen Schaden, für den z.B. Schmerzensgeld verlangt werden kann?

Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen in Schadensfällen unterstützen wir Sie bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche

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Anfrage zu allgemeinem Haftungsrecht

In der Regel antworten wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung rechnen, auf deren Grundlage Sie weitere Schritte abwägen können.